Wenn Sie Ihr Projekt einem Bauunternehmer anvertrauen, der im Rahmen des Gesetzes vom 19. Dezember 1990 handelt, wie Polimmo La maison, werden Sie von den gesetzlichen Garantien des "Contrat de Construction de Maison Individuelle" (CCMI - Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses) profitieren.

  • Ein vereinbarter Preis bei Vertragsunterzeichnung.
  • Eine Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist bei Vertragsunterzeichnung. Die Liefergarantie ermöglicht es, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens zu reagieren.
  • Die Sicherheit, dass Sie vor der Vertragsunterzeichnung keine Einzahlung leisten müssen.
  • Eine rückzahlbare Anzahlung, die von einer Kautionsorganisation unter Zulassung der ACPR (Autorité de contrôle prudentiel et de résolution) garantiert wird.
  • Die Garantie für die perfekte Fertigstellung innerhalb eines Jahres nach der Abnahme der Arbeiten.
  • Ein geregeltes Zahlungsschema je nach Stadium des Bauvorhabens
  • Die obligatorische Versicherung "Dommages-Ouvrage", die von Ihrem Bauunternehmer Polimmo La Maison in Ihrem Namen ausgehandelt wurde.
  • Die zehnjährige Garantie begegnet Baumängeln zehn Jahre lang.
  • Die Garantie für die Funktionsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren nach der Abnahme der Arbeiten.
  • Die Sicherheit, von einem einzigen, verantwortungsbewussten Ansprechpartner zu profitieren: Ihr Bauunternehmer Polimmo La Maison